Lohnfortzahlungsbetrug

Für den Arbeitgeber bedeutet das häufige Erkranken seiner Mitarbeiter, sowohl wegen der fehlenden Arbeitskraft, als auch wegen der geleisteten Gehaltsfortzahlung auf längere Sicht  einen herben Verlust. Nicht nur, dass die Arbeitskraft ausfällt, es muss zumeist auch für einen Ersatz gesorgt werden. In vielen Fällen ist der für die Vertretung zugeteilte Mitarbeiter auch nicht ausgiebig in die Materie involviert. Das an den Tag gelegte Verhalten des „Krankmachers“ wirkt außerdem extrem unkollegial, stärkt den Missmut unter den Kollegen und mindert oftmals die Effizienz

Krankschreibungsbetrug

Wenn Sie als Arbeitgeber beweisen können, dass die ständige Krankheit Ihres Mitarbeiters nur vorgetäuscht ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter gegenüber eine außerordentliche Kündigung auszusprechen oder evtl. Gehaltskürzungen vorzunehmen. Natürlich sollte dazu vorab der rechtliche Rahmen geprüft sein. Die rechtssicheren Beweise herbeizuführen ist ohne außenstehende Hilfe oftmals gar nicht möglich. Zudem bedarf es häufig eines großen Zeitaufwandes bis zur Aufdeckung des Falles. Noch schwieriger wird es, wenn es um Krankheiten geht, die ohne eine feste Bettruhe auskuriert werden sollen. Hier einen festen, rechtsverwertbaren Beweis zu erbringen, der nach Möglichkeit vor Gericht Bestand hat, ist für den Laien schier unmöglich.

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