Unterhaltsbetrug, wir ermitteln diskret für Sie
Unterhaltsbetrug? Ihr/e „Ex“ zahlt keinen Unterhalt an Sie oder die Kinder und ist vermeintlich zahlungsunfähig? Oder zahlen Sie Trennungsunterhalt und Ihr/e „Ex“ hat aufgrund des Einkommens oder einer neuen eheähnlichen Beziehung gar keinen Anspruch darauf? Wir sammeln gerichtsverwertbare Beweise für Sie.
Besteht ein Unterhaltsanspruch und zahlt der Unterhaltspflichtige zu wenig oder gar nicht, bleibt dem Unterhaltsberechtigten einzig der Gang zum Familiengericht. Wenn Sie den Unterhalt einklagen bzw. einfordern möchten, müssen Sie diesen zunächst beziffern können. Das ist aber grundsätzlich nur möglich, wenn bekannt ist, über welche Einkünfte aus Erwerb und Vermögen der Unterhaltspflichtige verfügt.
Unterhaltsbetrug ist kein Kavaliersdelikt sondern erfüllt den Tatbestand des Betrugs. Wer seiner gesetzlich verbrieften Unterhaltspflicht nicht nachkommt hat daher mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, oder eine Geldstrafe.
Sollte der Verdacht von Unterhaltsbetrug aufkommen, ist es ratsam Beweise zu sammeln. Erst mit diesen hat eine mögliche Klage Aussicht auf Erfolg. Es ist jedoch nicht immer ohne weiteres möglich, geeignete Beweise zu sichern, weswegen die Zuhilfenahme unserer Detektei hilfreich sein kann. Entsprechende Spezialisten haben vielfältige Möglichkeiten, etwa eine Observation, um entscheidende Erkenntnisse zu gewinnen.
Infolge einer Scheidung steht dem Ex-Partner mitunter ein Ehegatten- oder Trennungsunterhalt zu, sofern die Leistungsfähigkeit gegeben ist. Konkret bedeutet dass, das Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wenn kein eigenes Einkommen bezogen wird oder der Verdienst des Partners höher ausfällt. Ein Trennungsunterhalt kann für die Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung geltend gemacht werden. Zudem kann nach der Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen, der gesondert eingefordert werden muss.
Wir ermitteln in diesem Falle diskret und beschaffen für Sie gerichtsverwertbare Beweise, kontaktieren Sie uns doch bitte unter Tel.: 04364 5759626 oder per Email unter info@detektei-resch.com
Lesen sie hierzu bitte auch unsere AGB´s
Sie finden uns auch unter: https://www.auftragsbank.de/firmen/detektei-uwe-resch/52048