Adressermittlung

Es gibt viele Gründe, warum man eine Person suchen möchte. Vielleicht handelt es sich um ein Familienmitglied, das sich vor langer Zeit von der Familie losgesagt hat, um eine Jugendliebe, die man vor fünfundzwanzig Jahren aus den Augen verloren hat, oder um einen entfernten Erben, der von den Hinterbliebenen verzweifelt gesucht wird. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt kann manchmal die Antwort „unbekannt verzogen“ liefern. Wenn eine Person nicht gefunden werden möchte, reicht es oft aus, bei der Abmeldung den neuen Wohnort nicht anzugeben. In solchen Fällen stehen Sie möglicherweise vor einer Herausforderung. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Personensuche

Nach deutschem Recht kann ein Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) oder insgesamt mit dem Betrag von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB) im Rückstand ist.

Das klingt zunächst einfach, doch:

Aufgrund der erforderlichen Wahrung gesetzlicher Fristen und der Überlastung der Gerichte kann es mehrere Monate dauern, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht und ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnen kann.

Die Folgen sind oft gravierend:

  • Die Mietwohnung befindet sich in einem desolaten Zustand.
  • Ihre vermietete Einrichtung wurde möglicherweise gleich mit „geräumt“.
  • Die Mieter sind inzwischen verschwunden.
  • Die Kosten des Verfahrens bleiben an Ihnen hängen.

Aufenthaltsermittlung

Selbst in der heutigen Zeit des Internets und sozialer Medien wie Twitter gibt es Grenzen bei der Personensuche. Hier kommt ein erfahrener Detektiv ins Spiel. Dank der hohen Kompetenz unserer Ermittler sind wir in der Lage, weiter zu gehen als der „Ottonormalverbraucher“. Durch unverbindliche Befragungen von Nachbarn, Arbeitskollegen und anderen Kontakten zur gesuchten Person besteht oft die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort herauszufinden. Alle Informationen, die wir erhalten können, sind wertvoll – egal, wie unwichtig sie Ihnen erscheinen mögen.

Wir finden die verschwundenen Personen gerne für Sie, kontaktieren Sie uns doch bitte unter Tel.: 04364 5759626 oder per Email unter kontakt@detektei-resch.com

Lesen sie hierzu bitte auch unsere AGB´s